So erreichst Du uns!
Telefon: 036174439981
E-Mail: freiwilligendienste@drk-thueringen.de
Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 08:00 - 15:30 Uhr
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Ein Jahr für Deine Zukunft
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)/Thüringenjahr bietet jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die Chance, etwas für andere Menschen und sich selbst zu tun.
Das FSJ ist ein Angebot :
Gesetzliche Grundlagen für das FSJ:
Das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 16.05.2008
Der Einsatz in der Praxis erfolgt ganztägig im pflegerischen, pädagogischen, klinischen oder hauswirtschaftlichen Bereich.
Einsatzgebiete können sein:
Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen/ambulante Dienste, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendwohnheime, Betreutes Wohnen für Jugendliche, Jugendverbandsarbeit, Schulen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Mutter-Kind-Kurhaus, Krankenhaus, Dialysezentrum, DRK Kreisverbände (z.B. Bereich Blutspende, Erste-Hilfe-Ausbildung, Fahrdienst, Hausnotruf)
In den Einrichtungen wirst Du durch das Fachpersonal angeleitet und betreut.
Neben der praktischen Tätigkeit nimmst Du an 25 Seminartagen teil, bei denen Du Dich beruflich qualifizieren, Erfahrungen austauschen und Dich persönlich weiterentwickeln kannst.
Die Freiwilligendienstleistenden wirken an der Gestaltung der Seminare mit. Wir richten uns bei den Seminarinhalten nach den Bedürfnissen und Wünschen der Teilnehmenden.
Die Seminartage erfolgen in Block- und Tagesseminaren.
Der Einsatz als HelferIn im Freiwilligen Sozialen Jahr dauert für gewöhnlich 12 zusammenhängende Monate.
Dieser kann auf 18 Monate verlängert werden. Die FSJ-Anerkennung erhält man bereits nach 6 Monaten.
Das FSJ beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Ein Einsatzbeginn ist jederzeit möglich.
Der Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente besteht auch während des FSJ.
Vor Beginn des FSJ wird eine schriftliche Vereinbarung über die Rechte und Pflichten im Freiwilligendienst abgeschlossen.
Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung zu Beginn und zum Abschluss des FSJ. Sie dient als Nachweis für die ordentliche Durchführung und Teilnahme am FSJ bei Behörden und Ausbildungsstätten.
Für den Teilnehmer am FSJ besteht ein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach einem Einsatz von mindestens 10 Monaten.